DAV Ravensburg-Home > Teams > Senioren > Wichtiges zur Tour 

Wichtiges zur Tour

Bei uns werden die Touren folgendermassen durchgeführt
  • Die Tagestouren finden in der Regel als Busausfahrten(Reisebusse der Firma Strauss, Tettnang1) statt, sofern nichts anderes angegeben.
  • Einsteigestelle ist:
    »»Parkplatz beim DAV-Heim, Brühlstraße 43
    »»Andere Einsteigestellen sind nur möglich, wenn die Busanfahrt, sowohl bei Hin- als auch bei Rückfahrt, ohne Umwege und ohne Zeitaufwand möglich ist.
  • Die kurzfristige Änderung eines Tourenzieles aus Witterungsgründen ist möglich. Ersatztourenziele werden bei der Anmeldung bekannt gegeben.
  • Die Tourenbesprechung mit Anmeldung zu den Mittwochstouren findet jeweils am vorhergehenden Montag (soweit nicht anderes angegeben) um 19 Uhr im DAV-Heim in der Brühlstr. 43 statt.

Bei der Anmeldung gilt folgende Regelung:

  • Die Teilnehmerzahl einschließlich Leitungsteam ist auf 50 begrenzt (gilt nicht für Tourenwochen).
  • Die Anmeldung erfolgt online über die Homepage des DAV, Sektion Ravensburg
  • Nachmeldungen am Vorbesprechungsabend sind möglich, sofern noch Plätze frei sind.
  • Nicht-DAV-Mitglieder, die bei uns schnuppern möchten, oder Angehörige anderer DAV Sektionen werden gerne einmal mitgenommen, wenn noch Plätze frei sind; sie können aber auch ohne Begründung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Abmeldung nach der Vorbesprechung am Montagabend oder Nichterscheinen sind 15€ zu entrichten. Diese Gebühr wird von der Geschäftsstelle eingezogen.
  • Die Teilnahme kann wegen ungenügender Leistungsfähigkeit oder unzureichender Ausrüstung (z.B. schlechtes Schuhwerk) verweigert werden. Die Entscheidung trifft der Tourenleiter.
  • Die Mitnahme von Haustieren (auch Hunde) wird nicht gestattet.
  • Auf weitere Informationen (AGBs etc.) sowohl auf der Homepage wie auch das jeweilige Programm (Sommer-/Winter) wird hingewiesen
     

1Das Unternehmen hat uns bestätigt, daß seine Fahrzeuge alle über eine Genehmigung zur Personenbeförderung nach dem PBefG verfügen und seine angestellten Busfahrer über einen entsprechenden Führerschein zur Beförderung von Fahrgästen (Busführerschein) verfügen