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Nachweise

Sämtliche Nachweise, wie Studienbescheinigungen, Schulbescheinigungen, Schwerbehindertenausweise usw. bitten wir, bis spätestens zum 15.10. im laufenden Jahr für das Folgejahr der Geschäftsstelle vorzulegen. Andernfalls können etwaige Beitragsermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden!

C-Mitglieder reichen eine Kopie ihres Mitgliedsausweises mit Eintritt in die Sektion ein, für spätere Beitragsjahre nach Erhalt des neuen Ausweises (im Februar/März).